Wer kann Soziotherapie verordnen?
Hausärzt:innen:
Psychiatrisch und psychotherapeutisch tätige Fachgruppen:
- Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzt:innen für Nervenheilkunde
- Fachärzt:innen für Neurologie
- Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärzt:innen mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
- Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Psychologische Psychotherapeut:innen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen
- Psychiatrische Institutsambulanzen/dort tätige Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Diese Fachgruppen dürfen eine Soziotherapie vollumfänglich (120 Stunden in drei Jahren) verordnen. Zur Abklärung einer Therapiefähigkeit können zunächst fünf Probestunden verordnet werden, die nicht von der Krankenkasse bewilligt werden müssen. Soll die Soziotherapie anschließend fortgesetzt werden, ist bei der Krankenkasse ein entsprechender Antrag zu stellen. Einzelheiten zur Verordnung finden Sie hier.
Kliniken im Rahmen ihres Entlassmanagements:
Ärzt:innen anderer Fachrichtungen:
Sie haben noch Fragen zur Verordnung von Soziotherapie? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, ich stehe Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.